
AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Spielregeln
1. Gültigkeit
Allen Aufträgen an grossstadt.design liegen diese AGB verbindlich zugrunde. Die Anwendung von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, oder zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und grossstadt.design, bedarf der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch grossstadt.design. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen grossstadt.design im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Mit der Auftragserteilung werden diese AGB anerkannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen an.
2. Vertragsbeginn und Vertragsdauer
Der Designvertrag zwischen dem Auftraggeber und grossstadt.design tritt durch die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren schriftliche Bestätigung durch grossstadt.design in Kraft. Die Dauer des Auftrages wird jeweils gesondert schriftlich vereinbart. Der Designvertrag kann vorzeitig von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung gilt als wichtiger Grund.
3. Kündigung
Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass grossstadt.design diesen Grund zu vertreten hat, steht grossstadt.design die vertraglich vereinbarte Honorierung ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund und hat grossstadt.design diesen Grund zu vertreten, so steht grossstadt.design die vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.
4. Datenschutz
Alle Informationen, welche grossstadt.design im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn des zur Projektbearbeitung notwendig und vorher vereinbart worden ist.
Der Auftraggeber verpflichten sich, die von grossstadt.design zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Die Geheimhaltungspflicht umfasst die Inhalte der zur Verfügung gestellten Unterlagen, einschließlich der Texte, Skizzen, Entwürfe, Designs, Bilder und Schriftzüge und die in den schriftlichen und mündlichen Korrespondenzen zwischen den Parteien offenbarten Informationen.
Von der Geheimhaltungsverpflichtung ausgenommen sind solche Informationen und Unterlagen, die ohne den Bruch einer Geheimhaltungspflicht öffentlich zugänglich sind oder deren Offenlegung von dem Auftraggeber oder von grossstadt.design schriftlich genehmigt worden ist.
Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
5. Gestaltungsfreiheit
Für grossstadt.design besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
6. Bearbeitungszeiträume und Termine
Festgelegte Bearbeitungszeiträume und Termine werden von grossstadt.design nach Möglichkeit eingehalten. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber oder bei Eintreten höherer Gewalt, sowie bei Arbeitskämpfen, wird die Terminplanung in gegenseitigem Einvernehmen modifiziert.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann grossstadt.design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann grossstadt.design auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
7. Wettbewerbsrechtlicher Vorlagenschutz. Die Nutzung ‚anvertrauter Vorlagen' z.B. unbezahlter Enwürfe.
Werden Ideen, Entwürfe oder Konzepte von grossstadt.design präsentiert, sind diese als "anvertraute Vorlagen" anzusehen. "Anvertraute Vorlagen" werden dem Auftraggeber unter dem Siegel der Vertraulichkeit offenbart und ausschließlich zu Prüfungs- und Präsentationszwecken übergeben. Die abredewidrige Verwertung oder Veröffentlichung solcher "anvertrauter Vorlagen" wird von grossstadt.design untersagt.
8. Urheberschutz und Nutzungsrechte
Der grossstadt.design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten Vorschriften des Werksvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
Die grossstadt.design überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Vorraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber bzw. Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von grossstadt.design sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Die Werke von grossstadt.design dürfen nur in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber bzw. Verwerter mit der Zahlung des Honorars.
Ohne Zustimmung dürfen die Arbeiten von grossstadt.design einschließlich der Urheberbezeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von grossstadt.design.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von grossstadt.design.
Über den Umfang der Nutzung steht grossstadt.design ein Auskunftsanspruch zu.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen gewähren kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
Bis alle vereinbarten Zahlungen überwiesen sind, bleiben sämtliche Nutzungsrechte bei grossstadt.design.
9. Eigentumsvorbehalt
An den Arbeiten von grossstadt.design werden Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
10. Die Veröffentlichung von Referenzen und Arbeitsergebnissen für die Eigenwerbung
grossstadt.design behält sich die Nutzung von Referenzen und Arbeitsergebnissen zum Zwecke der Eigenwerbung vor.
11. Korrektur
Vor Produktionsbeginn sind grossstadt.design Korrekturmuster vorzulegen
12. Gewährleistung und Haftung
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Arbeiten sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Arbeiten zulässig.
Verzichtet der Kunde auf die Erstellung eines Proofs oder Vorlage einer verbindlichen Farbvorgabe, ist grossstadt.design nicht verantwortlich für eventuelle Farbabweichungen. Dieses gilt insbesondere für die Auftragsvergabe durch digitale Daten.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. grossstadt.design behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens grossstadt.design. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.
Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Entdeckt grossstadt.design auf einer übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hierauf Ansprüche geltend machen kann. grossstadt.design behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche, durch den Kunden infiltrierten Computerviren grossstadt.design Schäden entstanden sind.
Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. grossstadt.design ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit des geschaffenen Werkes wird von grossstadt.design nicht übernommen; gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
Der Auftraggeber bzw. Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text und versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber grossstadt.design von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Soweit grossstadt.design auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet grossstadt.design nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber bzw. Verwerter. Delegiert der Auftraggeber bzw. Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an grossstadt.design, stellt er grossstadt.design von der Haftung frei.
Eine Haftung von grossstadt.design für Mängelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung von grossstadt.design bezüglich aller Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber beschränkt sich auf grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten unmittelbaren Sachschaden an den vom Auftraggeber überlassenen Gegenständen.
Die Entschädigungsleistung ist auf die Wiederbeschaffungskosten begrenzt. Jede darüber hinausgehende Haftung von grossstadt.design ist ausgeschlossen.
Mängelrügen sind nur insoweit zulässig, als sie sich auf Abweichungen von den vorgelegten Entwürfen und Zeichnungen und auf Abweichungen von den Absprachen mit dem Auftraggeber beziehen. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind insoweit auf Nachbesserungsansprüche beschränkt.
13. Abnahme
Durch die Genehmigung des Konzeptes durch den Kunden erfolgt die Abnahme. grossstadt.design ist berechtigt, dem Kunden Bestandteile des Konzeptes zur Teilabnahme vorzulegen.
14. Honorar
Entwurf und Werkzeichnung sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung, für die grossstadt.design ein Honorar berechnet. Die Leistungen von grossstadt.design und deren Honorierung gehen aus einem Vertrags- oder Projektangebot hervor. Durch die Auftragserteilung seitens des Auftraggebers werden der Leistungsumfang, Art und Höhe der Honorierung sowie die Nutzungsvereinbarungen rechtsverbindlich akzeptiert.
Die in dem Angebot von grossstadt.design genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet grossstadt.design ein Abschlagshonorar.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluß auf das Honorar.
Das Honorar ist bei Ablieferung der Arbeiten fällig; es ist ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann grossstadt.design Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
Alle Preise sind in Euro.
15. Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Dies gilt auch für ausländische Auftraggeber.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von grossstadt.design Berlin.
16. Nichtigkeitsklausel
Sollte eine oder mehrere der voranstehenden Bestimmungen nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die nichtige Bestimmung ist von beiden Vertragspartnern einvernehmlich durch eine wirksame Bestimmung, die dem inhaltlichen und wirtschaftlichen Sinne der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt, zu ersetzen.
Für diesen Text, diese Homepage und diese Webseiten gilt: grossstadtkinder.DESIGN, grossstadtkinder, grossstadt.design, ckid, c kid, c.kid ist gleichzusetzen mit dem Namen der Designerin Pamela Schäfer.
Mit freundlichen Grüßen - c kid / grossstadtkinder / grossstadt.design - Pamela Schäfer
Berlin, den 31.01.08
